Praxis für Psychotherapie, Susanne Hoppmann, Heilpraktikerin Psychotherapie (HPG)

 

Die Kosten der Therapie des Heilpraktikers für Psychotherapie werden von Privatkassen und

Zusatzversicherungen nach vorheriger Rücksprache übernommen.

 

Fragen zur Kostenübernahme von gesetzlichen Kassen

 

Die Möglichkeit der Kostenerstattung bei Unterversorgung

Ihre Kasse ist verpflichtet Ihnen einen freien Therapieplatz zur Verfügung zu stellen. Nicht Sie müssen

lange Listen abtelefonieren; das ist die Aufgabe Ihrer Kasse. Sollte ihr dies nicht gelingen, so ist sie

verpflichtet auch andere Leistungen zu bezahlen, z. B. die einer Heilpraktikerin für Psychotherapie.

 

Meist genannte Ablehnungsgründe der gesetzlichen Kassen

 

1) Wir dürfen nur Therapien bei kassenzugelassenen Therapeuten bezahlen.

 

Falsch. Laut SGB V § 13 müssen Kassen sogar andere Leistungen zahlen, wenn dringender ambulanter

psychotherapeutischer Bedarf besteht und in angemessener Zeit kein Therapeut mit Kassenzulassung

verfügbar ist. Und wer heilen darf, bestimmen nicht die Kassen,sondern die Gesundheitsämter.

Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen über eine solche Zulassung.